Am 31. Januar 2019 wird das neue Marktstammdatenregister (MaStR) starten. Wir zeigen, was sich für PV-Betreiber ändert und wie Sie Ihre PV-Anlagen sicher in das neue System überführen.

Zum Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister MaStR ist eine Online-Datenbank für energiewirtschaftliche Daten. Es wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) betrieben und löst sowohl das bisherige Anlagenregister als auch das Photovoltaik-Meldeportal ab.Ziel des Portals ist ein allumfassendes behördliches Register, das nicht nur den Strom- und Gasmarkt abbilden, sondern auch behördliche und privatwirtschaftliche Meldungen vereinfachen soll. Durch die verbesserte Datenqualität soll sich so auch die Transparenz am Markt erhöhen.Ursprünglich war der Start des Marktstammdatenregisters bereits am 1. Juli 2017 vorgesehen, wurde aber immer wieder verschoben. Am 31. Januar 2019 soll der Start nun endgültig vollzogen werden.

Ich betreibe eine Photovoltaik-Anlage. Muss ich sie registrieren?

Die knappe Antwort ist: Ja. Alle PV-Anlagen jeglicher Größe, die „mittelbar oder unmittelbar an ein Stromnetz“ angeschlossen werden, sind registrierungspflichtig. Ausgeschlossen sind lediglich Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es keine Übernahme der Daten geben, die bisher über das Anlagenregister oder das Photovoltaik-Meldeportal vorgenommen wurden. Anlagenbetreiber sind stets für die Richtigkeit der Daten im Register verantwortlich. Werden Änderungen an Erzeugungsanlagen durchgeführt, die sich auf die zu registrierenden Daten beziehen, ist der Betreiber verpflichtet, diese Daten im MaStR entsprechend zu aktualisieren.

Fristen für die Datenmeldung

Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Für Bestandsanlagen gilt eine Registrierung innerhalb von 24 Monaten nach Start des Webportals als rechtzeitig.
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Weiterführende und hilfreiche Links zum Markstammdatenregister

1) Offizielle Seite des Markstammdatenregisters
2) FAQ der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister
3) Gesetzestext zum Markstammdatenregister im Internet

 

Marktstammdatenregister
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Hotline: 0228 14-3333
(Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr)

E-Mail: service@marktstammdatenregister.de

 

Quelle: http://de.blog.milkthesun.com/im-januar-startet-das-marktstammdatenregister-darauf-sollten-pv-betreiber-achten/?utm_source=Facebook&utm_medium=fanpage&utm_campaign=marktstammdatenregister&fbclid=IwAR028KZhTHuPbVFB1N-xALD_8rNFowW7-Y-KhY56jFlmU-N0EAYiKsOuntw