AGB

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Stand 2015

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot; Kostenvoranschlag

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sowie die Verwendung von vergleichbaren Komponenten bleiben vorbehalten.

2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir können für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine angemessene Vergütung verlangen, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist.

3. Nur für Verbraucher: Belehrung über das Widerrufsrecht; gilt nur bei einem Fernabsatzvertrag gemäß 312 c BGB sowie bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß 312 b BGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (hm-pv GmbH, Schmitzdorfer Str. 2a, 93482 Pemfling-Grafenkirchen, Tel: 09975/904330, Fax: 09975/9043365, E-Mail: info@hm-pv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

§ 3 Umfang der Leistungen

1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

2. Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Es sind Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen nach Baufortschritt bzw. Materiallieferung auf unser Verlangen hin in der dem jeweiligen Vertragswert entsprechenden Höhe fällig, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

3. Die Vergütung der Leistung ist, soweit sich aus den Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen sowie eine Pauschale – nur für Unternehmer – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

5. Werden Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, so können wir die Leistungen bzw. Lieferung von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Sollte der Kunde die Vorauszahlung ablehnen oder trotz Fristsetzung nicht leisten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Zahlung ist sicher zu erwarten oder es wurde für die Zahlung Sicherheit gestellt. Unsere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

§ 5 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen; Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde hat auf seine Kosten und Verantwortung hin dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.

2. Es ist Sache des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen. Wir können hierüber einen entsprechenden Nachweis verlangen.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der von uns geschuldeten Sache auf den Kunden über.

§ 6 Lieferfristen; Lieferverzug; Gefahrübergang

1. Werden zur Einhaltung von Fristen und/oder Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Fristen entsprechend um den Zeitraum der Behinderung. Dies gilt auch, wenn es uns insbesondere aufgrund von Witterungsbedingungen unmöglich ist, Fristen und/oder Termine einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen – wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – die es uns nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend auch bei von uns beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmer.

2. Nur für Unternehmer:
Bei einer Materiallieferung erfolgt der Gefahrübergang ab unseren Lagern. Gleiches gilt für das Lagern bei den von uns beauftragten Lieferanten. Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von uns gewählt. Eine Versicherung wird insoweit von uns nur auf vorherigen und ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Berechnung/Rechnungsstellung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir die Deckungszusage durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns nicht übernommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt; Rücktritt; Pflichten des Kunden

1. Das Eigentum an allen Komponenten sowie des Endprodukts – nachfolgend Vorbehaltsware genannt – geht erst mit der vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts auf den Kunden über.

2. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die bereits übermittelten Komponenten heraus zu verlangen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.

3. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Vorbehaltsware zu warten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Darüber hinaus hat der Kunde die Vorbehaltsware angemessen und im Rahmen des Zumutbaren zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.

4. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit im fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir mit ihm darüber einig, dass er für uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Kunden nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die von uns abgetretenen Forderungen für Rechnung von uns im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7. Angebote und Pläne bleiben bis zu Inbetriebnahme in unserem Eigentum, Kopien und Auszüge dürfen nur mit unserer Zustimmung erstellt werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese an Dritte weiterzugeben.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Abnahme

1. Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Anlage.

2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Wir können uns bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem beauftragten Dritten vertreten lassen.

3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

§ 9 Gewährleistung

1. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.

2. Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, sind wir zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

3. Der Kunde kann nur nach Fehlschlagen der Nacherfüllung und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gemäß § 10 dieser AGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

4. Der Kunde darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten.

5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

6. Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller eine Garantie gemäß den jeweiligen Herstellerangaben aufgrund eines selbständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller eine Garantieleistung an uns erbringen, werde wir die daraus entstehende Ansprüche auf Anfordern an den Kunden abtreten.

§ 10 Vertragsrücktritt

1. Beide Parteien sind zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts, wie folgt berechtigt:
a) bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die in unserem Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhung insgesamt 3 % des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot ausmachen.
b) bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate gegenüber dem in unserem Angebot enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.
Soweit wir vom Vertrag zurücktreten, haben wir dem Kunden auf dessen Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittsvoraussetzungen nach Maßgabe § 10.1 a) und/oder b) vorzulegen.

Darüber hinaus werden jegliche Schadensersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen im Sinne von § 10.1 b) resultieren, ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

2. Falls eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden unseren Zahlungs-/Leistungsanspruch gefährdet, besteht für uns ein Rücktrittsrecht. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt von diesen Regelungen unberührt.

3. Wir sind unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften und vorstehender Ziffern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die zur Finanzierung erforderlichen Mittel der von uns zu errichtenden Anlage trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht beibringt oder auf Verlangen nach einer angemessenen Fristsetzung nicht nachweisen kann. Kommt der Vertrag aufgrund fehlender Finanzierung durch den Kunden nicht zustande und treten wir deshalb vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 5 % (Prozent) des Netto- Anlagenwertes vom Kunden zu verlangen. Beim Nachweis höherer Aufwendungen sind wir berechtigt, diese geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

§ 11 Haftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.

3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 12 Werbung, Referenz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die installierte Anlage als Referenz benennen und insbesondere mit Fotos der (montierten) Anlage werben dürfen.

§ 13 Produktspezifische Bedingungen

Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist. Wir können einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.

§ 14 Gerichtsstand

1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) (*) Unzutreffendes streichen.

An
hm-pv GmbH
Schmitzdorfer Str. 2a
93482 Pemfling-Grafenkirchen

Telefon: 09975/904330
Fax: 09975/9043365
E-Mail: info@hm-pv.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum:

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